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Die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen führen wir angelehnt an die Mutterschaftsrichtlinien durch. Sie finden alle vier Wochen und ab der 28. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen statt. Diese beinhalten:
Die Termine während der Schwangerschaft sind sehr wichtig, um sich gut kennenzulernen und ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufzubauen. Falls Auffälligkeiten auftreten sollten, werden unsere Hebammen dich zur weiteren Abklärung oder Diagnostik an ärztliches Personal weiterleiten.
Alle Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Eine Ausnahme stellt die Rufbereitschaftspauschale dar – diese wird häufig nur teilweise von den Krankenversicherungen übernommen und ist somit anteilig meist eine Selbstzahlungsleistung.