Wir freuen uns sehr über dein Engagement und deine Intention dem Verein “Neues Geburtshaus für Hamburg e.V.” beizutreten!

Antrag auf Mitgliedschaft


Ich unterstütze die Ziele des Vereins Neues Geburtshaus für Hamburg e.V. und erkenne die Satzung an.
Hiermit
möchte ich dem Verein als Mitglied beitreten.

 

 

Mitgliedschaft

Ich möchte dem Verein wie nachfolgend angekreuzt beitreten:

 

     

     

    Jahresbeitrag

    Mein jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 55 € bei ordentlicher Mitgliedschaft.

    Bei Fördermitgliedschaft: (bitte ankreuzen, bzw. ausfüllen)


    Meinen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahle ich: (bitte ankreuzen)

    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE68ZZZ00002331595
    Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer (wird mit der Eintrittsbestätigung mitgeteilt)

     

    Zahlung per Lastschrifteinzug (SEPA-Lastschriftmandat)

      Hiermit ermächtige ich den Verein NGH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von o. g. Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Unterschrift:



     

    Zahlung per Dauerauftrag

    Selbst einzurichten an:

    Neues Geburtshaus für Hamburg e.V. Bank: Triodos Bank IBAN: DE97500310001078394001 BIC: TRODDEF1


     

    Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist fällig zum 31. 12. jeden Jahres. Bei Vereinseintritt einmalig zum Aufnahmedatum. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist möglich zum Jahresende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.
    Der Verein wurde am 23.07.2020 durch das Finanzamt Hamburg-Nord vorläufig von der Körperschaftsteuer befreit und als gemeinnützig anerkannt. Auf Ihre Anfrage erstellen wir Ihnen für den Beitrag eine Steuerbescheinigung, da diese als Spendenbeitrag berücksichtigt werden kann.

      Ort, Datum Unterschrift:

    Hier findest Du unsere Informationen zur Datenverarbeitung.


    Hier kommst du zu unseren Informations- und Auskunftspflichten Informations- und Auskunftspflichten gem. Art. 13, 14 und 15 DSGVO.

     

     

     

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